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Animus rem sibi habendi

Animus rem sibi habendi Logo #42000 Der „animus rem sibi habendi“ (lat.: „Einstellung, eine Sache für sich zu haben“ = Zivilrecht der Besitzwille) ist die im Strafrecht bedeutende Zueignungsabsicht. In § 242 StGB ist es die über den bloßen Vorsatz hinausgehende Zueignungsabsicht („in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen“), die den subjektiven Tatbestan...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Animus_rem_sibi_habendi

animus rem sibi habendi

animus rem sibi habendi Logo #42834Mit animus rem sibi habendi (lat.) wird die Zueignungsabsicht bezeichnet, ist aber ungebräuchlich.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/animusremsibihabendi.php
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